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Deckungsumfang
Warum eine Montage-Versicherung?
Der Unternehmer trägt die Gefahr vom Einrichten der Baustelle bis zur Fertigstellung und
Übernahme durch den Auftraggeber. Für diesen Zeitraum bietet die
Montage-Versicherung einen nahezu lückenlosen Versicherungsschutz. Neben der
wirtschaftlichen Absicherung im Schadenfall kann das Montageunternehmen in seiner Kalkulation
anstelle unsicherer Risikozuschläge feste Beträge verwenden.
Was wird versichert?
Als Montageobjekt: Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle- und elektrische
Einrichtungen, Apparate, zugehörige Reserveteile etc.
Als Montageausrüstung: Geräte, Werkzeuge, Gerüste, Krane etc.
Als fremde Sachen: Alle Gegenstände, die unter die Ausschlussbestimmungen der
Haftpflichtversicherung - "Bearbeitungsschaden" - fallen.
Montagausrüstung und fremde Sachen können nur zusammen mit dem Montageobjekt versichert werden.
Welche Schäden und Gefahren sind versichert?
Unvorhergesehen eintretende Schäden an und Verluste von versicherten Sachen, die während
der Versicherungsdauer entstehen und zurückzuführen sind beispielsweise auf
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
- Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung
- Konstruktions-, Guß- oder Materialfehler, Berechnungs-
und Werkstättenfehler oder Montagefehler
- Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle,
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- höhere Gewalt
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl
Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, Krieg, kriegsähnliche
Ereignisse, hoheitliche Eingriffe, normale Witterungseinflüsse, Kernenergie und
Verluste, die bei Bestandkontrollen festgestellt werden, sowie Schäden als Folge von
Betriebseinflüssen während der Erprobung.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Die Montage-Versicherung zahlt Ihnen bis zur Höhe der
Versicherungssumme die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Sache in den
Zustand vor Schadeneintritt. Aufräumungs- und Bergungskosten gelten mit bis zu 2 % der
Versicherungssumme für das Objekt mitversichert. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem
Schaden den vereinbarten Selbstbehalt. Mehrkosten für Änderungen und Kosten für die
Beseitigung eines Mangels an der versicherten Sache werden nicht ersetzt.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Für das Montageobjekt: Voller Kontraktpreis, mindestens jedoch die Selbstkosten.
Für die Montageausrüstung: Neuwert aller versicherten Sachen.
Für fremde Sachen: Summe gemäß Vereinbarung auf erstes Risiko.
Welche Bedingungen gelten?
Es gelten die Allgemeinen Montageversicherungs-Bedingungen (AMoB).
Was ist sonst noch wichtig?
Alle an dem Vertrag mit dem Besteller beteiligten Subunternehmer sind mitversichert,
soweit deren Lieferungen und Leistungen in der Versicherungssumme enthalten sind.
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